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Tierhaftpflicht Tarifvergleich

                    

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Als Hunde- und Pferde­besitzer sollte man kein finanzielles Risiko eingehen und eine Tierhalter-Haft­pflicht­versicherung abschließen. Dabei geht nicht nur um Verletzungen, die anderen direkt durch das Tier zugefügt werden, denn Tierhalter können zum Beispiel auch für Folgeschäden haft­bar gemacht werden. Wenn jemand vor Ihrem Tier erschrickt und sich dadurch verletzt. Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden durch Kleintiere (Katzen, Meer­schweinchen oder Vögel) ab. Sie schützt vor Schäden, die zum Beispiel ein Pferd oder Hund anrichten.

​Es lohnt sich auch für Hundehalter, die der Pflicht nicht unterliegen. Denn jeder Hundebesitzer muss für Schäden haften, die sein Vierbeiner verursacht hat - auch wenn den Hundeeigentümer gar keine Schuld trifft. Wenn Ihr Hund einen schweren Sach- oder Personenschaden verursacht kann es richtig teuer und existenzbedrohend werden. Und diese Schäden ereignen sich viel schneller als gedacht.

Ein Hund kann sich schnell losreißen und einen schweren Autounfall verursacht. Blechschäden können bereits mehrere tausend Euro kosten und wenn zusätzlich Personen schwer verletzt werden, können die Schadensersatzforderungen schnell große Summen erreichen.

 

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